Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Waidele GmbH & Co KG
Am Zierle 2, 77776 Bad Rippoldsau-Schapbach
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
1.2 Wir liefern ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Geschäfts- und Einkaufsbedingungen unserer Kunden widersprechen wir ausdrücklich.
2. Angebot, Vertragsabschluß und Umfang der Lieferung/Leistung
2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte
oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
2.2 Abmachungen, die mündlich durch unsere Mitarbeiter getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
unserer schriftlichen Bestätigung.
2.3 Angaben über unsere Ware (technische Daten, Maße, u.a.) sind nur ungefähr und annähernd; sie sind
keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.
2.4 Der Lieferumfang umfaßt nur diejenigen Gegenstände, welche in unserer Auftragsbestätigung oder
Vertrag ausdrücklich aufgeführt sind. Alle Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung.
Ein Widerruf von Bestellungen nach deren Eingang bei uns ist ausgeschlossen.
2.5 An Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentumsund urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden. Die im Rahmen von Angeboten überlassenen Zeichnungen, Muster und anderen
Unterlagen sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2.6 Sofern zur Produktion Daten erforderlich sind, die der Auftraggeber berechnet bzw. festgelegt hat, kommt
der Vertrag erst zustande, wenn der Auftraggeber uns diese in nicht elektronischer Form zur Verfügung
gestellt hat. Stellt der Kunde Daten nur in elektronischer Form (Datenträger / E-Mail) zur Verfügung, bedarf es
zur Wirksamkeit des Vertrages unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Preise
3.1 Die von uns genannten Preise verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ab Werk
oder Auslieferungslager ausschließlich Verpackung, Fracht, Zoll, Porto, Versicherung und sonstiger Spesen.
Freie Verladung auf LKW ist, falls nichts anderes vereinbart, nur bei Lieferung ab Lager eingeschlossen.
3.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten; sie wird in der Rechnung
gesondert ausgewiesen. Gegenüber Personen im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB (Unternehmer,
juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen) legen wir den bei
Lieferung geltenden Mehrwertsteuersatz zugrunde.
3.3 Maßgebend für die Berechnung fabrikneuer Ware sind die am Lieferungstage gültigen Preise.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum
netto frei zu bezahlen.
4.2 Gerät der Käufe in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz zu berechnen; ist der Käufer ein Unternehmer oder eine sonstige Person im Sinne des § 310
Abs. 1 Satz 1 BGB, beträgt der Zinssatz 8 % über dem Basiszinssatz. Den Nachweis eines höheren
Verzugsschadens behalten wir uns vor.
4.3 Gerät der Käufer mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Rückstand, sind wir berechtigt, nach
erfolglosem Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Unser
Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit
des Käufers herabzusetzen. Treten wir zurück, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware auf Kosten
des Käufers kennzeichnen, gesondert lagern und abholen zu lassen. Der Käufer erklärt bereits hierdurch
sein Einverständnis dazu, dass die von uns mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das
Gelände betreten und befahren können, auf dem sich die
Ware befindet. Wir können außerdem die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
Waren untersagen sowie deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzers auf Kosten
des Bestellers verlangen und die Einziehungsermächtigung widerrufen.
4.4 Erfolgt die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss, sind wir berechtigt, den vereinbarten
Preis zu erhöhen, falls zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten
oder sonstige auf unserer Ware liegenden Kosten (einschließlich öffentlicher Lasten) steigen; andernfalls gilt
der in der Auftragsbestätigung angeführte Preis. Gegenüber Personen im Sinne von § 310 Abs. 1 Satz 1
BGB sind wir zu Preiserhöhungen auch dann berechtigt, wenn die Lieferung innerhalb von vier Monaten nach
Vertragsabschluss erfolgt und die auf unserer Ware liegenden Kosten zwischen Vertragsschluss und
Lieferung steigen. Die Preiserhöhung wird wirksam, sobald wir sie dem Käufer schriftlich mitgeteilt haben.
4.5 Zurückhaltungsrechte des Käufers, die auf einem anderen Vertragsverhältnis beruhen, sind
ausgeschlossen. Zurückbehaltungsrechte des Käufers, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, sind
ebenfalls ausgeschlossen, sofern der Käufer eine Person im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB ist und die
Gegenforderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist. Der Käufer ist nicht berechtigt, mit einer
Gegenforderung aufzurechnen, sofern diese Forderung bestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.
5. Lieferzeit
5.1 Unsere Lieferzeiten sind grundsätzlich nur annähernd und unverbindlich. Hierin abweichende
Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit müssen ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Können wir
nicht pünktlich liefern, informieren wir den Käufer unverzüglich.
5.2 Die Lieferfrist beginnt mit der mündlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Behebung der vom
Besteller zu beschaffenden Unterlagen bzw. Konstruktionsdaten unabhängig von den auf elektronischen
Datenträgem oder im Wege des elektronischen Datenaustauschs zur Verfügung gestellten Daten. Sie ist
eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die
Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
5.3 Geraten wir aus von uns zu vertretenden Gründen mit der Lieferung in Rückstand und hat uns der Käufer
erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt, kann er vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche
des Käufers wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, es sei denn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen
haben grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.
5.4 Unvorhergesehene Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (wie zum Beispiel Energiemangel,
Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Komponenten und sonstiger Materialien,
Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrung, höhere Gewalt, Krieg, Ausund Einfuhrverbote, Feuer, Verkehrssperren sowie ähnliche Umstände, auch bei Vorlieferanten), verlängern
die Lieferzeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der
Käufer als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche
des Käufers sind ausgeschlossen. Treten wir zurück, erstatten wir dem Käufer unverzüglich sämtliche bereits
erbrachten Zahlungen.
6. Rücktritt vom Vertrag / Unzutreffend geltend gemachte Mängel
6.1 Sofern wir von dem Recht zum Rücktritt vom Vertrag Gebrauch machen, hat uns der Käufer sämtliche
infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen, insbesondere auch die, durch die Demontage und
Wegtransport der Waren entstandenen Aufwendungen sowie deren Beschädigung, die durch ihn oder seine
Leute verursacht worden sind, zu ersetzen. Falls nicht anders vereinbart sind die Waren im unveränderten
Zustand frachtfrei an unser Lager auszuliefern.
6.2 Ebenso sind wir berechtigt, für die Wertminderung und Benutzung der vertragsgegenständlichen Waren,
Entschädigungen zu verlangen und allenfalls vom Käufer geleisteten Zahlungen mit unseren Ansprüchen zu
verrechnen.
6.3 Hat der Käufer zu Unrecht Mängelanspruch geltend gemacht und entstehen dem Verkäufer dadurch
Aufwendungen, so ist der Käufer zum Ersatz der angefallenen Aufwendungen verpflichtet.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher aus der konkreten Bestellung entstandenen
Forderungen unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern und sonstigen Personen im Sinne des § 310 Abs. 1
Satz 1 BGB behalten wir uns das Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen vor, die uns aus
irgendeinem Rechtsgrund aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer zustehen.
7.2 Der Käufer verpflichtet sich, die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen
normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Zahlungsrückstand ist zu veräußern. Er ist zur
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus der
Weiterveräußerung gemäß nachfolgend Ziff. 7.3-7.5. auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die
Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
7.3 Der Käufer tritt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware bereits jetzt an uns
ab, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware an einen oder an mehrere Abnehmer veräußert wird. Der Käufer
ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit möglichen
Widerruf einzuziehen. Zur Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Fall berechtigt.
7.4 Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet - sofern wir seinen Abnehmer nicht selbst unterrichten -,
dem Abnehmer die Abtretung an uns unverzüglich bekannt zu geben und uns die Benachrichtigung
nachzuweisen sowie die zur Einziehung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte und Unterlagen
mit dieser Benachrichtigung zu übersenden.
7.5 Auf Verlangen des Käufers sind wir verpflichtet, die Sicherheiten insoweit freizugeben, als deren
realisierbarer Wert unsere Forderung mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten
behalten wir uns vor.
7.6 Der Käufer ist verpflichtet, uns von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte
unverzüglich zu benachrichtigen. Hält der Käufer einen Zahlungstermin nicht ein oder verstößt er gegen
sonstige vertragliche Vereinbarungen oder werden uns Umstände bekannt, die geeignet sind, die
Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung von Vorbehaltsware zu
untersagen, deren Rückgabe oder die Einräumung mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers auf uns zu
verlangen oder, falls die Ware bereits weiter veräußert, aber ganz oder teilweise noch nicht bezahlt ist,
Zahlung direkt vom Abnehmer des Käufers zu verlangen.
7.7 Jede Be- und Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung durch den Käufer erfolgt in unserem Auftrag,
ohne daß uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Soweit wir nicht bereits aufgrund gesetzlicher
Vorschriften Eigentum oder Miteigentum erlangen, überträgt der Besteller uns schon jetzt in Höhe des
Gegenwertes unserer Vorbehaltsware Miteigentum an den ihm gehörenden Sachen oder Beständen und
verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.
8, Gefahrübergang / Versand
8.1 Der Versand ab Werk oder Auslieferungslager erfolgt auf Kosten des Käufers. Versandweg und
Versandart werden von uns bestimmt. Zum Abschluss einer Transportversicherung sind wir nur bei
ausdrücklicher und schriftlicher Weisung des Käufers verpflichtet; die Kosten dieser Versicherung trägt der
Käufer.
8.2 Der Versand erfolgt nach unserem besten Wissen unter Ausschluss jeder eigenen Haftung.
Insbesondere Veränderungen und Verschlechterungen der Ware während des Transports oder aufgrund
unsachgemäßer Einlagerung haben wir nicht zu vertreten.
8.3 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Werk oder das Auslieferungslager verlassen
hat und zwar auch dann, wenn wir weitere Leistungen, wie etwa frachtfreie Versendung, Anfuhr oder
Ähnliches übernehmen. Haben wir dem Käufer angezeigt dass die Ware versand- oder abholbereit ist, geht
die Gefahr auf den Käufer über, wenn er die Ware nicht abruft oder abholt und wir ihm hierzu erfolglos eine
angemessene Frist gesetzt haben. Vorstehende Vorschriften gelten nicht, wenn der Käufer ein Verbraucher
i.S.d. § 13 BGB ist.
8.4 Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen und Maschinenbruch, Zerstörung oder Beschädigung des
Kaufgegenstandes berechnen uns zur ganzen oder teilweisen Aufhebung der Lieferverbindlichkeit ohne, daß
daraus von Seiten des Bestellers irgendwelche Ersatzansprüche hergeleitet werden können. Teillieferungen
sind zulässig und bedingungsgemäß zu bezahlen. Abweichungen von den Bestellmengen bis zu 10% sind in
zumutbarem Umfang zulässig.
9, Pflichtverletzung wegen Mängeln
9.1 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind uns
innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als
genehmigt. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Vorschrift nur, soweit es sich um offensichtliche
Mängel handelt.
9.2 Unsere Haftung erstreckt sich auf eine dem Stand der Technik entsprechende Mangelfreiheit der Ware.
9.3 Sofern wir Ansprüche gegen unsere Lieferanten haben, erfolgt unsere Haftung durch Abtretung dieser
Ansprüche an den Käufer, der diese Abtretung für diesen Fall bereits hierdurch annimmt. Ein Anspruch des
Käufers auf Ersatz von Kosten, die im Rahmen der Durchsetzung von Ansprüchen gegen einen Lieferanten
entstehen, ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn etwaige kostenauslösende Maßnahmen, insbesondere
die Einleitung eines Gerichtsverfahrens, nicht vorher mit uns abgestimmt werden.
9.4 Die beanstandete Ware ist auf unser Verlangen kostenlos an uns einzusenden. Etwa ersetzte Teile gehen
entschädigungslos in unser Eigentum über.
9.5 Kommt ein Anspruch gegenüber dem Lieferanten nicht in Betracht oder weigert sich der Lieferant,
gegenüber dem Käufer zu haften, beschränkt sich unsere Haftung auf die Nacherfüllung, d. h. nach unserer
Wahl Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Die mangelhafte Ware bzw. die ausgetauschten Teile muss der
Käufer an uns herausgeben. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder sind wir hierzu nicht in der Lage, ist
der Käufer berechtigt vom Vertragzurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
9.6 Sämtliche vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Verbrauchsgüterkauf.
9.7 Unsere Haftung wegen Mängeln beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware; ist der Käufer ein
Unternehmer oder eine sonstige Person im Sinne des § 310 Abs. 1 Satz 1 BGB, beträgt die Verjährungsfrist
ein Jahr. Die Frist beginnt mit der Übergabe.
9.8 Werden Gebrauchs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an Produkten
vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jeder Ersatzanspruch des Käufers, wenn er eine
entsprechende substantiierte Behauptung, daß erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt
hat, nicht widerlegt.
9.9 Weitergehende Ansprüche des Käufers als die vorstehend genannten, gleich aus welchen
Rechtsgründen, sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst
entstanden sind und nicht für sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung
gilt nicht für Personenschäden; für sonstige Schäden gilt sie nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht; schließlich gilt sie nicht, soweit ein Schaden durch das Fehlen einer
Beschaffenheit entsteht, die wir garantiert haben. Der Ausschluss einer
weitergehenden Haftung auf Schadensersatz gilt nicht für Ansprüche gemäß §§1, 4 Produkthaftungsgesetz.
10, Konstruktionsänderungen
10.1 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsveränderungen vorzunehmen; er ist
jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand
11 .1 Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist Bad-Rippoldsau-Schapbach. Gerichtsstand – auch im Wechselund Scheckprozess - ist, wenn unser Vertragspartner Kaufmann ist, Freudenstadt. Dasselbe gilt wenn der
Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschtand hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Vertragssprache ist Deutsch.
12.2 Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UNKaufrechts ist ausgeschlossen.
12.3 Bei Export unserer Waren durch unsere Abnehmer in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland übernehmen wir keine Haftung, falls durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt
werden. Der Käufer ist zum Ersatz sämtlicher Schäden verpflichtet die durch die Ausfuhr unserer Waren
verursacht werden, die von uns nicht ausdrücklich zum Export geliefert wurden.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung
ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
13. Bereitschaft zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren
Die Firma Waidele GmbH & Co KG ist gemäß § 36 VSBG Verbraucherstreitbeilegungsgesetz verpflichtet, an
Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Zuständig ist die folgende Stelle:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8,
77694 Kehl am Rhein und ist erreichbar über www.verbraucher-schlichter.de